Immer diese verflixte Öffentlichkeit. – Hier ist Dein Rat gefragt.

Wie entschieden positioniert sich der ND und wer entscheidet über öffentliche Erklärungen? Und: Können Ausgetretene überhaupt ND-Mitglied sein?

„Kirche im Nebel“. Der Beschluss des ND-Frühlingsrates 2021 liegt gefühlte Ewigkeiten zurück. Ihr erinnert Euch?  Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hatte eine Akte namens „Brüder im Nebel“ geführt. Sein Geheimsekretär und Nachfolger Kardinal Rainer Woelki vermittelte anlässlich der Veröffentlichung eines Zweitgutachten den Eindruck einer Unbeteiligtheit und Wenig-Betroffenheit.

Neben der Kritik am kölschen Klüngel forderte der ND-Rat mit einer satten Drei-Viertel-Mehrheit die Eigenverantwortung der Katholikinnen und Katholiken zu achten und zu stärken und formulierte Erwartungen an Aufklärungswillen und an die Synodale Versammlung.

Aschermittwoch dieses Jahr. Die „Kernschmelze“, so der Diözesanratsvorsitzende Tim Kurzbach, nimmt ihren Gang und führt zu langen Schlangen von Austrittsentschlossenen vor den Amtsgerichten.

Zurück aus dem Exil scheut der Erzbischof das rebellische Kirchenvolk und vermittelt stattdessen salbungsvolles WischiWaschi mittels Hirtenbrief. Ein klares und konsequentes Schuldeingeständnis scheut Woelki wie .. ja wie – salopp formuliert – der Teufel das Weihwasser. Auch das Rücktrittsangebot des Kardinals an den Papst wirkt nach dem Maßstab von Gesellschaft und Politik mehr als halbherzig. Viele vermuten ein Ablenkungsmanöver oder Theatertrick.

Und was sagt der ND? Er äußert sich weder konkret zu Woelki, noch zu Marx. Am 30. Januar unterschreibt die Leitung im Namen vom ND einen offenen Brief der Reformgruppen, einiger Verbände und Betroffeneninitiativen. Die ND-Bundesleitung erklärt drei Tage später am 2. Februar in einer Pressemitteilung ihre Solidarität und Unterstützung mit der Kampagne #OutInChurch. „Der ND ermutigt seine Mitglieder zur Zeichnung der Petition von ‚out in church‘.“ Einen Monat später, 1. März, signiert die ND-Leitung die Frankfurter Erklärung für eine Synodale Kirche“.  Schön.  

 „Als Mitglieder der katholischen Kirche erkennen wir den Synodalen Weg in Deutschland und weit über seine Grenzen hinaus als einen Kairos: als einen Moment der Entscheidung für unsere Kirche, vor die uns Gott stellt.“ Der Prolog der Frankfurter Erklärung enthält Theologie-Sprech: Kairos bedeutet der günstige Moment oder gottgefällige Augenblick. Synodalität ist sicher auch ein Anliegen von Papst Franziskus.

Aber ob die deutsche Variante einen globalen Meilenstein und Mehrwert darstellt? Daran kann man zweifeln, darüber müssen wir streiten. Mit Recht halten es manche für überzogen und überheblich.  Hinzu kommt der Zeitpunkt. Achtzehn Tage vor der Ratssitzung, hätten wir diese Zeit für Beratungen nicht noch (nötig) gehabt? Eine Ratsentscheidung wiegt mehr als ein Umlaufverfahren in der Leitung.

Aber darf die ND-Bundesleitung überhaupt Meinung für den gesamten Verband abgeben? Hartnäckig vertrete ich die Position, dass durch die Wahl Leitungsmitglieder ein solches Mandat übertragen bekommen haben. Das sehen Kritiker bestimmt anders. Immer wieder stellen wir fest, dass es unterschiedliche Traditionslinien im Verband gibt. Der Geist aus KSJ und HSR, wo politisches Positionieren glasklar eine Handlungsoption war, und der sich erwachsen gebende Männerring-Gedanke des liebevoll gepflegten Individualismus.

Zurück zur Causa Woelki.

Für den ND provozierte dies die Frage, können Aus-der-Kirche-Ausgetretene überhaupt Mitglieder sein? Ich kenne gleich mehrere Leute, und eine größere Anzahl erwägt den Bruch. Gehen oder bleiben, dass ist ihre Frage. Keine Frage: Bundesgeschwisterlichkeit sticht, bin ich felsenfest überzeugt. Hat sich aber noch keine/r öffentlich zu sagen, gar zu erklären getraut. Oder bauen wir damit gegenüber der Bischofskonferenz auf Sand.

Nun ja, wir könnten auch sagen, diese fortwährenden Kardinalsfehler sehen wir mündige Christenmenschen als ärgerliche, problematische, aber letztlich mittelrheinische Petitesse. Mithin ein Fall für regionale Statements aus den Westregionen Bonn, Köln und Düsseldorf. Aber aktuell schweigt die Satzung zu solchen Angelegenheiten. Für Arbeitskreise ist dies geregelt. Diese können im Namen des Arbeitskreises öffentliche Erklärungen abgeben, wenn ein Beschluss ihrer Versammlung oder ihrer jeweiligen Leitung vorliegt. Mit dem ND-Rat oder der ND-Leitung ist vor der Veröffentlichung Rücksprache zu halten.

Dies Verfahren möge auch für Regionen, Kongresse, Pfingsttreffen und Werkwochen gelten, schlägt die Leitung in dem Geschäftsordnungsantrag vor. Achtung: hierfür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Aber was ist jetzt, wenn eine Regionalleitung eine Position der AfD unterstützt und als „Region X des ND“ eine entsprechende Erklärung herauszugeben beschließt? Sie hält „Rücksprache“ mit der ND-Leitung, die entsetzt ist. Die Region X gibt die Erklärung ab, die über die Pressestellen der AfD in die Presselandschaft hineingetragen wird. Das wäre ein irreparabler Reputationsschaden für unseren Verband.

Stressteste für Satzungsänderungen sind sinnvoll. Aber wie realistisch ist dies? Zumal ja der ND-Rat in Würzburg in einen Unvereinbarkeitsbeschluss fixiert hat, dass ND-Mitglieder die AfD nicht wählen dürfen. Deshalb hat die ND-Bundesleitung noch eine kleine Hürde eingebaut: „In begründeten Ausnahmefällen kann die Leitung ein Veto gegen die Veröffentlichung einlegen. Darüber ist den Mitgliedern des Rates anschließend zu berichten.“ Sollte reichen.

Ob es für die Mehrheit auf dem digitalen Rat reicht. Abwarten, Tee trinken. Wir leben in herausfordernden Zeiten. Putins Angriffskrieg, die Klimakrise, die Pandemie. Da ist Haltung gefordert von denjenigen, die Verantwortung in Gesellschaft und Politik bereit sind mitzutragen. Statt einem Brecht-Zitat, der Rat wird aus Köln gesteuert, ein Bonmot von Heinrich Böll: „Einmischung ist die einziger Art, realistisch zu bleiben“.

Ein Gedanke zu „Immer diese verflixte Öffentlichkeit. – Hier ist Dein Rat gefragt.“

  1. Lieber Joe,
    ich halte die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung für einen Überregulierung. Dass Leitung und Rat sich öffentlich im Namen des Verbandes äußern dürfen, ergibt sich doch aus ihrer Funktion der Repräsentanz. Dass AKs und Regionen das im Namen ihres AKs bzw ihrer Region diese tun können, ebenso.
    Wovor hat die Leitung Angst?
    Wenn die Leitung aktiv ihrer Aufgabe nachkommt und den Verband nach außen auch vertritt, muss sie sich keine Sorgen machen um anders ausgerichtete Aussagen von AKs oder Regionen. Das wird nur zum Problem, wenn die Leitung weder nach innen noch nach außen kommuniziert – also ihre Leitungsfunktion nicht erfüllt.
    Schon der zitierte Beschluss des ND-Rates zur Nichtvereinbarkeit von ND und AFD zeugte genau davon – fehlender Leitung. Und das versuchte man mit einem Beschluss zu kompensieren, der die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder beeinträchtigt. Und ohne Sanktionen sowieso ein zahnloser Tiger.

    Auch formal gibt Grund für Kritik:
    Es ist eine Geschäftsordnung des ND-Rates. Die hat nichts zu regeln, was andere Gremien wie AKs oder Regionen, die in der Ordnung definiert sind, zu tun haben.
    Sehr fraglich ist auch die demokratische Repräsentanz von Regionalleitungen, AK-Leitungen und Veranstaltungen. Insbesondere AK-Leitungen und noch mehr Veranstaltungen haben eine zweifelhafte demokratische Legitimierung. Repräsentative gewählte Vertretung oder Basisdemokratie oder Zufallsdemokratie wie bei den Veranstaltungen, die keine Gremien sind?

    Statt uns mit solchen im Detail zweifelhaften Regelungen zu beschäftigen, sollten wir lieber inhaltlich arbeiten und den ND-Rat, dessen Zusammensetzung und vielfacher Hinsicht Ungleichgewichte enthält – jedes AK-Mitglied ist doppelt vertrteten im Rat, über Region und AK – in seiner Zusammensetzung neu aufstellen.

Schreibe einen Kommentar zu Peter Barzel Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert